Kehler Umweltvereine fordern mehr Zurückhaltung beim Bodenverbrauch

Unsere Pressemitteilung des 30.07.2024

Mit mehreren Unterschriftensammlungen für einen geringeren Flächenverbrauch unterstützten die Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl und die NABU-Ortsgruppe Kehl-Hanauerland 2023 den Volksantrag „Ländle leben lassen“. Zwanzig Verbände, darunter Landesnaturschutzverband, BUND, NABU, Bauernverbände und Schwarzwaldverein hatten die Landesregierung und den Landtag aufgefordert, gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die im Koalitionsvertrag festgelegte Obergrenze von 2,5 Hektar Flächenversiegelung pro Tag kurzfristig einzuhalten. GRÜNE und CDU hatten darüber hinaus vereinbart, bis 2035 die „Netto-null“ für den Bodenverbrauch zu erreichen. Über 53.000 Wahlberechtigte, darunter auch rund 200 Bürgerinnen und Bürger aus Kehl und Umgebung, hatten den Volksantrag unterzeichnet und sich mit ihrer Unterschrift für einen sorgsamen Umgang mit der begrenzten Ressource „Boden“ eingesetzt.

Der Landtag lehnte nun den Volksantrag Mitte Juli 2024 ab. Stattdessen beschloss er einen Entschließungsantrag der beiden Regierungsparteien, der lediglich feststellt, „dass Fläche eine zentrale, aber begrenzte Ressource ist, weshalb sorgsam mit ihr umgegangen werden muss“. Die Landesregierung, wird ferner aufgefordert „die Inanspruchnahme bislang unbebauter Flächen für Siedlung und Verkehr weiter zu reduzieren und hierfür im Landesentwicklungsplan geeignete Festlegungen zu treffen“. Schließlich appellieren die beiden Regierungsparteien „sorgsamer mit dem begrenzten Gut Fläche umzugehen“. Aktuell werden in Baden-Württemberg täglich etwa 60.000 Quadradmeter Boden versiegelt. Dabei gehen Böden für die Lebensmittelproduktion, Lebensräume und Biotope sowie Landschaften verloren.

„Mit dem Entschließungsantrag bleiben GRÜNE und CDU weit hinter den Zielsetzungen ihres Koalitionsvertrags zurück“, so die BI Umweltschutz Kehl und der NABU Kehl in einer gemeinsamen Stellungnahme. Die Kehler Umweltgruppen weisen immer wieder auf die anhaltende Versiegelung und auf den unumkehrbaren Verbrauch von hochwertigen Ackerböden auch im Raum Kehl hin. Die Böden in Kehl und Umgebung sind von der Landwirtschaftsverwaltung meist als „Vorbehaltsflur I“ eingestuft. Böden dieser Kategorie sind demnach “landbauwürdige Flächen (gute Böden) und Flächen, die wegen ihrer ökonomischen Standortsgunst für den Landbau wichtig und deshalb der landwirtschaftlichen Nutzung vorzubehalten sind“. Fremdnutzungen sollen daher ausgeschlossen bleiben, so die Landwirtschaftsverwaltung.

Mehr Informationen unter www.laendle-leben-lassen.de

Siehe auch unser Beitrag zur Entscheidung des Landtags