Flächenverbrauch nach § 13b BauGB (Eilverfahren) Nach der Petition des NABU möchte die BI Umweltschutz Kehl auch auf eine Stellungnahme vom 8. Januar 2021 des LNV BW zum gleichen Thema hinweisen. Auch ein Artikel vom 6. Juni 2019 gibt hilfreiche Information. Beitrags-Navigation PREVIOUS Previous post: Neumühl blüht – GartenwettbewerbNEXT Next post: Plastikfreie Stadt Kehl?