Pressemitteilung der BI Umweltschutz Kehl – 29.09.2023 – aktualisiert 3.10.2023
Nur noch bis 13. Oktober 2023 können Bürger eine Stellungnahme zu einer für die Dauer von drei Jahren (Dez 2026) beantragten Ausnahmeregelung für die Emissionen der Hausmüllverbrennungsanlage in Strasbourg abgeben. Hinter der offiziellen „Anpassung der Emissionsgrenzwerte für die Atmosphäre und Wasser“ verschleiert die Betreiberfirma „Senerval“, dass sie nicht in der Lage sein wird, die ab Dezember 2023 geltenden gesetzlichen Grenzwerte für Dioxine und Quecksilber sicher einzuhalten. Die Ausnahmeregelung wird nun beantragt, nachdem die Anlage aufgrund erheblicher Mängel bereits 2016 bis 2019 stillstand und umfassend saniert wurde. Doch auch vier Jahre nach dem Wiederanfahren der Anlage ist mit einer Überschreitung der Grenzwerte bei gesundheitsgefährdenden Stoffen zu rechnen: Für die Emissionen in die Luft werden mögliche Überschreitungen der Grenzwerte bei Dioxinen und Quecksilber genannt, für die Einleitung in die Kanalisation Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Zink, Blei. Dies geht aus den vorgelegten Antragsunterlagen hervor.
In den Antragsunterlagen der Betreiberfirma gibt es eine auf Deutsch übersetzte „Zusammenfassung des Antrags auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung“. Ausführlich wird darin die wirtschaftliche Seite einer erneuten Stilllegung sowie die Auswirkungen im Blick auf die Müllentsorgung für die Stadt Strasbourg und die Fernwärme ausgeführt. Ausführungen zu Folgen für die Gesundheit enthält dieses Dokument nicht.
In über 30 Jahren war die Hausmüllverbrennungsanlage in Strasbourg wiederholt wegen schlechter Emissionswerte in der Kritik. Da die Stadt Kehl und ihre Bürger in der Hauptwindrichtung (Süd-Südwest) liegen, bereitet die BI Umweltschutz Kehl mit gutachterlicher Beratung derzeit eine Stellungnahme vor, in der sie aufgrund der untragbaren Emissionssituation die sofortige Stilllegung fordern wird.
Wegen der kurzfristigen Veröffentlichung in Kehl und der umfassenden Antragsunterlagen auf Französisch hat die BI Umweltschutz eine Verlängerung der Frist für die Stellungnahme bis 18. Oktober 2023 beantragt, und am 2. Oktober eine Fristverlängerung bis zum 13. Oktober (statt 4. Oktober) erhalten.
Hier die öffentliche Bekanntmachung auf Deutsch:
Hier eine Kopie der deutschen Zusammenfassung, die aus dem „dossier consultation partie 2/3“ entnommen wurde :
Das UVP-Portal zu den Umweltprüfungen der Länder hat die französischen Unterlagen hier kopiert:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=a370158a-a1f0-48ff-bf3f-aca2dcbd6473
Weitere Unterlagen bezüglich der Firma Sénerval sind nur auf Französisch und hier einzusehen:
Man muss auf der Seite sehr weit nach unten scrollen bis zu:
Société Senerval
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>> Dann gibt es ein Feld „Liste des documents à télécharger“ mit der Liste der veröffentlichten Dokumente, wichtig sind die 3 vorletzten: dossier de consultation partie 1/3, partie 2/3, partie 3/3. Es sind Zip-Dateien.
>> Die Seite springt nach oben nach Auswahl eines Dokuments wieder nach oben und man muss wieder bis Société Senerval scrollen, um das Dokument dann herunterzuladen.