Es wird u.a. im Gesetz klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen.
Die BI hatte sich vor dem Gesetzt oft gegen Schottergärten ausgesprochen, zum Beispiel in der Stellungnahme von April 2020.
Es wird u.a. im Gesetz klargestellt, dass Schottergärten grundsätzlich keine zulässige Gartennutzung darstellen.
Die BI hatte sich vor dem Gesetzt oft gegen Schottergärten ausgesprochen, zum Beispiel in der Stellungnahme von April 2020.