Unsere Beteiligung und Mitwirkung als öffentlicher Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl e.V. und das BUND-Umweltzentrum Ortenau begrüßen die geplante Sanierung des Gebietes „Hauptstraße – Stadthalle bis Museum“. Der aktuelle Zustand des Bereichs bietet ein wenig einladendes Ortsbild und Klimaanpassungen sind in diesem Bereich dringend notwendig.
Den genannten Missständen bei allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz stimmen wir vollumfänglich zu. Die fehlende funktional-gestalterische Anpassung an Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich im öffentlichen Raum, auf Plätzen und in Fußgängerzonen, im öffentlichen Erschließungsbereich sowie in privaten Hofbereichen insbesondere durch:
• versiegelte und/oder geschotterte Flächen
• fehlenden klimaaktiven Flächen
• fehlende (verknüpfte/vernetzte) Grünstrukturen
• fehlende temporären Überflutungsflächen
• fehlende Gebäudebegrünung
• teilweise fehlende Verschattung
• fehlende grüner Erholungsflächen mit Multicodierung/Multifunktion
Insbesondere die Hauptstraße bietet im Sanierungsgebiet bisher keine nennenswerten, klimaschützenden Grünflächen.
Es wurde keine Bewertung der vorhandenen Gehölze vorgenommen. Zumindest ältere oder größere Bäume sollten aufgenommen und bewertet werden. Dies sollte gemäß Klimaschutzkonzept, Stadtentwicklungskonzept und Infoblatt der Stadt Kehl „Baumschutz auf Baustellen“ (März 2021) auch ein dringendes Anliegen der Stadt Kehl sein.
Aus diesem Grund teilen wir nicht die Einstufung der privaten Grünfläche Lammstraße, (Flurstück 44) als „Missstand“, der alleine darin besteht, dass die Grünfläche als „mindergenutze Fläche“ charakterisiert wird, da sie noch nicht bebaut ist. Vielmehr ist die Fläche auf ihre Relevanz für die Bedeutung für Klimaanpassung und Biodiversität hin zu untersuchen. Bei Innenverdichtung und Bebauung sollte auf den Baumbestand Rücksicht nehmen, große Bäume sollten erhalten werden. Wir bitten zu prüfen, ob die wenigen vorhandenen Obstbäume wegen hoher ökologischer Wertigkeit erhalten werden können.
Eine Gestaltung bzw. Bebauung ähnlich dem Rehfusplatz in Kehl als Spielgelegenheit für Kinder unter schattenspendenden Bäumen und Treffpunkt für die Anwohner wäre wünschenswert.
Der Bebauungsplan sollte auch Festsetzungen zur Begrünung der Anlage mit heimischen Bäumen und Sträuchern mit der Mindestanzahl der zu pflanzenden Bäume und Sträucher enthalten. Wir schlagen hierzu vor, die Anzahl der Baumpflanzungen auf einen Baum je angefangene 200qm Grundstücksfläche als Maßnahme der Klimawandelanpassung und Stärkung der Biodiversität festzusetzen.
Zum Schutz von Bäumen sollte die Einhaltung der DIN Norm 18920 verpflichtend festgelegt und die Einhaltung kontrolliert werden. Dach- und/oder Wandbegrünung sollten geprüft und umgesetzt werden.
Unsere Zustimmung findet der Ansatz, dass der Platz um die Christuskirche mit mehr Grün aufgewertet werden soll. An heißen Tagen ist bisher ein Verweilen auf dem Platz wegen der großen Hitzeentwicklung kaum möglich. Eine Hecke oder mehrere größere Bäume würden die Aufenthaltsqualität entscheidend verbessern.
Die existierenden Bäume auf dem Parkplatz des Netto-Supermarkts sind von Asphalt umgeben, dies beeinträchtigt auf Dauer die Gesundheit der Bäume. Eine größere entsiegelte Fläche rund um die Baumscheiben würde die Erhaltung unterstützen. Das gleiche gilt für alle Bäume im Bereich der Wilhelmschule und entlang der Hauptstraße.
Im Zuge der Baumaßnahme „neues Verwaltungsgebäude“ sollte der Grundsatz der Erhaltung von Bäumen hohe Verpflichtung sein. Nachpflanzungen können den Verlust eines alten Baumes nur schwer ausgleichen. So wächst eine Linde beispielsweise 20 bis 25 cm pro Jahr. Es dauert also durchschnittlich 25 Jahre bis eine neu gepflanzte Linde den vollen Umfang der positiven, stadtklimatisch bedeutenden Effekte eines alten Baumes erreicht
Grünstrukturen, die im Zuge der Baumaßnahme „neues Verwaltungsgebäude“ trotzdem entfernt werden, müssen ersetzt werden. Eine Pflanzliste sollte in den Maßnahmenplan verbindlich aufgenommen und nach Fertigstellung sowie nach fünf Jahren kontrolliert werden.
Eigentümer der Grundstücke und Gebäude könnten neben den Förderangeboten durch einen zusätzlichen Wettbewerb animiert werden, wichtige Verbesserungen auf ihren Grundstücken oder an den Gebäuden vorzunehmen.
Insgesamt besteht mit dem Rückgang von Biodiversität und Lebensräumen zunehmend die Notwendigkeit, Pflanzungen von Grünstrukturen z.B. über ein Monitoring durch die Gemeinde längerfristig zu begleiten, um mögliche Lücken oder Versäumnisse in der Pflanzung zu verhindern bzw. gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen und Forderungen einzuleiten.