Satzung

Die Satzung wurde am 22.01.1988 in das Vereinsregister eingetragen. Damals waren Zweck und Ziele des Vereins, die Einrichtung der für Kehl vorgesehenen Giftmüllverbrennungsanlage zu verhindern und dadurch weitere Umweltbelastungen Kehl, der Ortenau, des Mittleren Schwarzwald und des Elsass, sowie weitere Beeinträchtigungen der Gesundheit der Bevölkerung in diesen Gegenden zu vermeiden. Der Verein bezweckt weiter, der Entstehung von Müll entgegenzuwirken.

Da der Kampf erfolgreich war und die Giftmüllverbrennungsanlage nicht gebaut worden ist, wurden die Ziele mit der Satzungsänderung vom 6. Juni 1997 erweitert. Seither verfolgt der Verein das Ziel weitere Umweltbelastungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit in den gleichen Gegenden zu vermeiden, und weiterhin der Entstehung von Müll entgegenzuwirken.