11.07.2023 BI zieht Bilanz

In ihrer Jahreshauptversammlung blickte die Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl auf ein arbeitsreiches Jahr zurück. Erneut bestimmten Stellungnahmen, die Zusammenarbeit mit dem NABU bei der Sammlung von Müll in der Landschaft sowie in der Arbeitsgemeinschaft „Blühendes Kehl“ das ehrenamtliche Engagement.
Zuletzt erarbeitete die BI Umweltschutz gemeinsam mit dem BUND Umweltzentrum Ortenau eine Einwendung zum emissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Heizkraftwerk Kehl. Mit fachlicher Unterstützung durch Experten wendeten sich die beiden Umweltorganisationen gegen die Verlagerung der Klärschlammverbrennung von Oberkirch nach Kehl und der Mitverbrennung von Papierfaserschlämmen und Reststreichmassen von insgesamt 30.000 Tonnen. Im Biomasseheizkraftwerk werden bereits jetzt auch schadstoffhaltige Althölzer verbrannt. Die beauftragten Gutachter hatten insbesondere die Ewigkeitsstoffe PFAS thematisiert und die Messung der PFAS-Gehalte in den Eingangsstoffen gefordert. Zwischenzeitlich erklärte die Papierfabrik Koehler, dass die Herkunft der Klärschlämme ausschließlich auf den Abwasserzweckverband Ortenau begrenzt wird. Die zur Verbrennung beantragten Papierschlämme kommen von Koehler und Lenk, die Streichmassen ausschließlich von Koehler. PFAS verwende die Koehler Group nicht.
Die BI Umweltschutz wies bei Informationen, in zahlreichen Gesprächen mit Gemeinderäten und Stadtverwaltung auf die anhaltenden Verstöße gegen die rechtlichen Festsetzungen in Bebauungsplänen zu Einfriedungen und Begrenzung der versiegelten Flächen. Trotz des per Landesrecht seit 2020 geregelten expliziten Verbots von Schottergärten werden diese sowohl in Kehler Neubaugebieten als auch im Bestand angelegt. Versiegelte Flächen bei abnehmendem Bestand schattenwerfender Bäume und Grünflächen, vor allem in der Kehler Innenstadt, leisten jedoch einen wesentlichen Beitrag zur Überhitzung.
Der Vorstand begrüßte, dass das jahrelange Bemühen bei der Stadtverwaltung, beim Landratsamt und beim Regierungspräsidium Freiburg im Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet Sundheimer Grund gegen illegale Bebauung endlich Früchte trage. Nach staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Landschaftsschutzgesetz und gegen das Naturschutzgesetz befasste sich zuletzt der Gemeinderat mit der Thematik. Der Staatsanwalt hatte die Ermittlungen eingestellt, da es auf Grund der langen Duldung durch die Behörden zu aufwändig gewesen wäre, im Einzelfall die Verstöße und Verjährungsfristen zu ermitteln. Ferner führten die jetzt aufgenommen behördlichen Maßnahmen zur Einstellung des Verfahrens.
Seit Auslaufen der Genehmigung (Ende 2019) des Zwischenlagers für 160.000 Tonnen unverkäuflicher Elektroofenschlacke aus der Produktion der Badischen Stahlwerke duldet die Stadt Kehl deren Lagerung im Gewerbegebiet Auenheim. Der Gemeinderat hatte Ende September 2020 eine Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) beschlossen mit dem Ziel einen dauerhaften Naherholungspark herzustellen. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens hatte der Rechtsanwalt der BI Umweltschutz in einer Stellungnahme mit Bezug auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts für nicht zulässig erkannt. Zudem forderte der BUND Ortenau in seiner Stellungnahme Untersuchungen des Materialgemischs und dessen mögliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser und Boden.
Derzeit sammeln BI Umweltschutz und NABU Kehl-Hanauerland Unterschriften für den Volksantrag „Ländle leben lassen – Flächenfraß stoppen“. Den Volksantrag unterstützen zwischenzeitlich über 20 Verbände in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie Tourismus, um verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen. Sie weisen darauf hin, dass Boden eine endliche Ressource ist und mit jeder neu versiegelten Fläche Böden für die Lebensmittelproduktion, Landschaften, seltene Lebensräume und Biotope unwiderruflich verloren gehen.
Mehr Informationen unter www.laendle-leben-lassen.des

Für die Arbeit im Berichtsjahr und für die gut geführte Kasse wurde der Vorstand einstimmig entlastet. In ihre Ämter wiedergewählt wurden Karola van Kampen, Clarisse Kauber, Klaus Freudenberger sowie Schriftführerin Inge Grüninger und Kassiererin Sabine Klasen.