Die Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl und das BUND-Umweltzentrum Ortenau fordern die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden auf, die von der Betreiberfirma Sénerval für drei weitere Jahre beantragte Ausnahmegenehmigung für das Überschreiten geltender Emissionsgrenzwerte abzulehnen. Stattdessen sprechen sie sich in einer gemeinsamen Stellungnahme (am 11.10.2023) für die sofortige Stilllegung der Hausmüllverbrennungsanlage Straßburg aus.
Aus dem Antrag geht hervor, dass die Grenzwerte für Emissionen in die Luft bei Dioxinen und Quecksilber nicht sicher eingehalten werden können. Für die Einleitung in die Kanalisation sind Überschreitungen bei Cadmium, Quecksilber, Kupfer, Zink, Blei wahrscheinlich.
Siehe früherer Beitrag auf der BI – Homepage zur öffentlichen Konsultation.
In der Stellungnahme begründen die Umweltorganisationen ihre Ablehnung mit Hinweisen auf die Industrie-Emissions-Richtlichtline (IED). Sie wurde bereits 2010 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet. Die darin festgelegten Grenzwerte für Dioxine und Furane (0,1 ng/cbm Rauchgas) sind seit 2014 einzuhalten.
Hier können Sie die deutsche und die französische Fassung der Stellungnahme lesen: