Stellungnahme der Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl zum Artikel „Geländeauffüllungen geplant“ (Kehler Zeitung, 17. Mai 2025)
Das satte Grün auf dem Getreideacker im Gewann „Schutterloch“ weist in Neumühl auf die hohe Qualität der dortigen Ackerböden hin. Der Bedarf an einer Bodenverbesserung ist hier offensichtlich nicht gegeben. Dennoch folgte die Mehrheit des Ortschaftsrates dem zwischen Liegenschaftsamt und Ortsverwaltung abgestimmten Vorschlag, der Vorprüfung für einen Antrag eines Kehler Tiefbauunternehmens zuzustimmen, auf Neumühler Gemarkung Bodenauffüllungen zur Bodenverbessererung vorzunehmen. Der Plan: 60 cm des guten Ackerbodens im „Schutterloch“ sollen abgetragen werden, um danach abschnittsweise 15 – 20 ha Fläche mit Aushubmaterial und Mutterboden aufzufüllen und den ursprünglichen Mutterboden wieder aufzutragen.
Wie aus Vorlage hervorging, ist das Bodenschutzrecht jedoch eindeutig: Auffüllungen müssen der Verbesserung einer natürlichen Bodenfunktion oder der Erleichterung der Bewirtschaftung dienen. Beide rechtliche Vorgaben würden bei der angedachten Vorgehensweise nicht erfüllt werden. „Aufschüttungen oder Auffüllungen mit dem vorrangigen Ziel der Beseitigung von Bodenaushub sind unzulässig“, so die Vorlage.
Wie die Kehler Zeitung berichtete, wiesen auch Ortschaftsräte auf die Folgen für die Böden hin, wenn sie durch Raupenschlepper und LKW stark verdichtet werden. Auch dass der Impuls zur „Bodenverbesserung“ mit Aushubmaterial von einem Bauunternehmen kommt und nicht von Pächtern der städtischen Liegenschaften, hätte das Gremium stutzig machen müssen. Was das Gremium trotz der Rechtslage und der angesprochenen lokalen Erfahrungen bewog, mehrheitlich der Beschlussvorlage des Liegenschaftsamtes zuzustimmen, bleibt daher offen.
Die thematisierte Vorgehensweise legt nahe, dass es bei dem Vorhaben eher um die Auffüllung mit deponiepflichtigem Aushubmaterial geht, als um das im Beschlussvorschlag formulierte Ziel der Bodenverbesserung. In der Vorlage bleibt zudem offen, auf was sich die „finanzielle Entschädigung hinsichtlich der Flächenbereitstellung“ bezieht. Denn bei positiven Bescheiden der Prüfbehörden soll der Unternehmer der Stadt Kehl ein entsprechendes Entschädigungsangebot unterbreiten. Ob es dabei um eine finanzielle Entschädigung in Höhe der entgangenen Pacht an die Stadt Kehl, um Kompensation von Ernteausfällen oder um Zahlungen für die Deponierung außerhalb einer Erddeponie gehen wird, war der Vorlage nicht zu entnehmen.
Der massive Eingriff in über Jahrhunderte gewachsene Bodenstruktur würde nicht nur die Ackerböden auf Jahre oder Jahrzehnte beeinträchtigen. Auch die noch verbliebene Biodiversität am Standort, mit Pflanzen, Insekten , Würmern und Kleinlebewesen würde zerstört. Sie sind sowohl für die Natur als auch für die Landwirtschaft nützlich.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl hofft nun darauf, dass die mit der Vorprüfung befassten Behörden in einem transparenten Verfahren ihre Entscheidungen auf Grund des Bodenschutzgesetzes und des gesetzeskonformen Umgangs mit Aushubmaterial treffen.
Foto (c) BI Umweltschutz Kehl e.V., Schutterloch in Mai 2025 in der Abendsonne