Der geplante „Lärmschutzpark für die Naherholung“ in Auenheim soll nun doch nicht dauerhaft angelegt werden. Vertreter der Badischen Stahlwerke unterbreiteten dem Gemeinderat Mitte Juli 2024 die Idee, „das Zwischenlager langfristig abzubauen, um Platz zu gewinnen“. Die Umweltverbände BI Umweltschutz Kehl und BUND-Umweltzentrum Ortenau, die sich 2019 gegen eine Verlängerung der Lagerung ohne entsprechende Auflagen für eine Deponie ausgesprochen hatten, befürchten nun eine weitere jahrelange Lagerung ohne rechtliche Grundlage.
Seit 2014 lagerten die Badischen Stahlwerke (BSW) bei der Stahlproduktion anfallende Schlacke in einem Zwischenlager auf einem Grundstück in Kehl-Auenheim ab. Die zunächst bis Ende 2018 genehmigte Zwischenlagerung war vom Gemeinderat um die maximal mögliche Dauer – um ein Jahr – bis 31. Dezember 2019 verlängert worden. Die Schlacke hatte sich auch nach fünf Jahren als nicht vermarktungsfähig erwiesen. Seither lagern die 160.000 Tonnen Schlacke ohne genehmigungsrechtliche Grundlage. Da bei der BSW offenbar davon ausgegangen wurde, dass die Schlacke nicht mehr wirtschaftlich anderweitig zum Einsatz gebracht werden kann, wollte man sich dieser dauerhaft entledigen und schlug die Einrichtung eines „Landschaftsparks“ vor.
Die Stadt Kehl hatte zu Beginn der Lagerung noch ein dauerhaftes Endlager nachdrücklich abgelehnt und im Grundbuch den Anspruch auf Rückbau des Zwischenlagers abgesichert. Dennoch fasste der Gemeinderat Ende September 2020 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Auenheim mit der Absicht, die Umwandlung des Schlackenlagers in einen Naherholungspark zu ermöglichen. Auf dem Grundstück sollte eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Lärmschutzpark für die Naherholung“ festgesetzt werden. Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Am 8. März 2022 legte die Stadtverwaltung eine Begründung für die Änderung des Bebauungsplans (Fassung zur frühzeitigen Beteiligung) vor.
Mit einer umfangreichen Stellungnahme unter Einbeziehung eines Rechtsanwaltes lehnten die BI Umweltschutz Kehl und der BUND Ortenau fristgemäß am 2. Mai 2022 die Ausführungen zur Planänderung ab, da sie nicht den Anforderungen des Baugesetzbuches entsprachen. Begründet wurde dies unter anderem mit den fehlenden Ausführungen zu erwarteten Lärmimmissionen, den Belastungen durch Luftschadstoffe und zur Eignung des Schlackenuntergrunds für die Naherholung. Sie vermissten außerdem ein Konzept, wie aus der Fläche ein Naherholungspark werden soll: Es gab keine Festsetzungen für öffentliche Wegeverbindungen, keine Festsetzungen für Spielplätze oder Sportanlagen. Die Umweltverbände argumentierten außerdem, dass die Zielsetzung „Naherholung“ zwischen den BSW und der Altholzaufbereitung der Fa. Zolligkofer mit starken Emissionen mehr als zweifelhaft sei. Ohne entsprechende Festsetzungen habe die Fläche planungsrechtlich nichts mit einem Naherholungspark zu tun.
Ferner führten BI Umweltschutz und BUND mit Bezug auf ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, dass das seitens der Stadt gewählte vereinfachte Verfahren rechtsfehlerhaft erscheine. Unter anderem fehle beim Schlackenberg die umgebende Siedlungsbebauung als Voraussetzung für die Anwendung des §13a BauGB zur Innenentwicklung. In der Stellungnahme von 2022 argumentierten sie, es spreche einiges dafür, dass es sich bei der Schlacke „um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ handle. Der „Etikettenschwindel“ solle anscheinend überdecken, dass es eigentlich eines Deponie-Planfeststellungsverfahrens bedurfte – samt Umweltverträglichkeitsprüfung.
Vier Jahre nach dem Beschluss des Gemeinderates, den Bebauungsplan „Auenheim Süd“ im beschleunigten Verfahren zu ändern, sehen sich BI Umweltschutz Kehl und BUND-Umweltzentrum Ortenau in der Abkehr von den bisherigen Plänen nun darin bestätigt, dass die Wahl des Verfahrens in der Sache nicht angemessen war. Angesichts der ungeklärten Auswirkungen für die Umwelt begrüßen die Umweltgruppen den angekündigten Abbau der Deponie. Der seitens der BSW-Vertreter genannte Zeitraum für den Abtransport von bis zu sechs Jahren lege allerdings die Vermutung nahe, dass die seit 1. Januar 2020 nicht mehr genehmigte Deponierung der Produktionsabfälle auf unbestimmte Zeit fortgesetzt werden solle. Dies wird von den Umweltorganisationen weiterhin abgelehnt.