Vor Fällung des Baumes, 2. von Links., (Stand: 18. Mai 2022)
Der BUND Ortenau und die Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl nehmen Stellung zur Meldung Es gab ein Gutachten zum gefällten Baum (Kehler Zeitung, 21.10.2020).
- Im Zuge der Baumaßnahmen für ein Wohnhaus in der Kandelstraße wurde einer von drei Bäumen gefällt. Diese Bäume standen durch einen Städtebaulichen Vertrag und der Satzung zum Bebauungsplan (B-Plan) unter einem besonderen Schutz. „Die Bäume besitzen in jedem Fall ein wichtigesPotential zur Verbesserung des Stadtklimas und zu gesunden Umweltverhältnissen bei. Sie beleben das Orts- und Stadtbild und dienen darüber hinaus als Lebensraum und Nahrungsspender für verschiedene Tierarten auch ökologischen Zwecken.“ (Auszug aus Satzung)
- Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im B-Plan festgelegt: „Die bestehenden und zu erhaltenden Bäume auf dem Baugelände sind während der Bauzeit vor Beschädigung zu schützen.“ Als Maßnahme schreibt der B-Plan vor, die Bäume und den Wurzelbereich durch Zäune zu schützen (Abstand: Durchmesser der Krone bzw. Traufkante plus rundum 1,50 Meter).
- In ihrer Stellungnahme zum B-Plan begrüßten BUND und BI Umweltschutz Kehl diese weitreichenden Schutzmaßnahmen. Sie wiesen jedoch daraufhin, dass die drei zu schützenden Bäume im Zufahrtsbereich zur Baustelle stehen und der geringe Abstand der Kronen dazu führe, dass sich die vorgeschriebenen Schutzzäune überlappen würden. Da die zeichnerische Darstellung der Baumkronen im Lageplan erheblich von der Realität abwich, wurde zur Erreichung der Planziele um detaillierte Darlegung der Baumschutzmaßnahmen und der Maßnahmen zur Erfüllung des städtebaulichen Vertrags sowie des geplanten Monitorings gebeten. Die Vermaßung der Traufkanten vor Ort sowie ein maßstabsgetreuer Eintrag der Schutzzäune in den vorgelegten Lageplan sollten eine Beurteilung und Begleitung der Baumschutzmaßnahmen erleichtern.
- Die Stadtverwaltung legte fest: „Der Baumschutz ist im Zuge der Ausführungsplanung zu beachten. Der Hinweis wird an den Investor weitergeleitet.“
- Laut Pressemitteilung der Stadt Kehl erfolgte die Fällung in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Ortenaukreises. Auf Bitte um Überlassung des Gutachtens auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) teilte die UNB mit, dass ihr kein Gutachten vorliege. Die Behörde habe auf Anfrage die telefonische Auskunft erteilt, dass seitens der UNB gegen die Beseitigung des Baumes aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestünden, soweit die Vorschriften des besonderen Artenschutzes nicht verletzt würden. Da das Fällen eines Baumes im Innenbereich jedoch kein genehmigungsbedürftiger Eingriff sei, habe die UNB auch keine (Genehmigungs-)Entscheidung zu treffen gehabt, in deren Vorfeld ein Gutachten hätte vorgelegt werden müssen. Zuständigkeitshalber überwache das Amt jedoch keine Regelungen und Vorgaben in Bebauungsplänen oder aus städtebaulichen Verträgen.
- Nachdem in der UNB kein Gutachten vorlag, stellten die Umweltorganisationen am 19. Oktober einen gleichlautenden Antrag gemäß UIG auf Überlassung des Gutachtens an die Umweltabteilung der Stadt Kehl.
- Wir halten fest: Die Fällung des Baumes ermöglichte die Verkleinerung der im B-Plan festgelegten Zone zum Schutz der klimarelevanten Bäume. Jetzt ist die freie Fahrt auf die Baustelle möglich.
Die Kehler Zeitung hat einen Artikel über die Stellungnahme der BI und des BUND am 24.10.22 veröffentlicht.