(Kehl) Trotz Corona-Pandemie konnte die Bürgerinitiative Umweltschutz Kehl bei ihrer Hauptversammlung am 27.07.2021 auf zahlreiche Aktivitäten in den beiden zurückliegenden Berichtsjahren zurückblicken. Coronabedingt musste die Versammlung im vergangenen Jahr abgesagt werden. Öffentlich am stärksten wahrgenommen wird die Arbeit der AG „Blühendes Kehl“, die seit 2019 gemeinsam mit der Ortsgruppe des Naturschutzbundes (NABU) arbeitet. Mit Informationsveranstaltungen, Vorträgen und Zeitungsberichten will die AG einen Beitrag für die Entwicklung naturnaher Gärten und den Erhalt der Artenvielfalt leisten. Im Vorfeld zur 750-Jahr-Feier Neumühls wurde gemeinsam mit der Vereinsgemeinschaft Neumühl der Wettbewerb „Neumühl blüht“ initiiert. Für einen Wettbewerb naturnaher Gärten wurden Kriterien erarbeitet. Prämiert werden die Gärten im Juni 2022.
Angesichts der anhaltenden Verstöße im Landschaftsschutzgebiet Sundheimer Grund durch illegale Bauten sowie gegen Festsetzungen in Bebauungsplänen stellte die Versammlung fest, dass die zuständigen Behörden die Verstöße ohne erkennbares Einschreiten dulden.
Im Bemühen, die Nutzung von Baumwolltaschen zu erhöhen, initiierte die Bürgerinitiative 2019 die Aktion „Nimm se mit! Bring se z’rück!“. Seither wurden auf über 300 gebrauchten Taschen Logos aufgenäht, Hinweise zur Wiederverwertung der Taschen eingelegt und sie in Umlauf gebracht. Der Rücklauf ist bislang jedoch gering.
Weiterer Themenschwerpunkt war die Vermüllung der Stadt und der Landschaft, insbesondere durch Plastikmüll. Um ihr entgegen zu wirken, initiierte die BI Umweltschutz eine Landschaftsputzete in Sundheim und Auenheim. Gemeinsam mit dem NABU sammelten rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer achtlos weggeworfen oder illegal im Wald, an Gewässern und in der Landschaft deponierten Müll. In einer grenzüberschreitenden Aktion mit den Partnern „Octop’us“ (Straßburg) und „Sauberes und buntes Kehl“ wurden zuletzt die Ufer des Rheins und des Altrheins von Müll befreit. Die Zusammenarbeit mit Octop’us, die sich gegen Verschmutzung der Flüsse und Meere engagiert, soll weiter intensiviert werden.
Das „beschleunigte Verfahren“ (§13a BauGB) schränkt die Verfahrensbeteiligung für Bürger und Bürgerinnen ein und ermöglicht weitere Flächenversiegelung, ohne Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Diese „kann“-Regelung werde inzwischen regelmäßig in Anspruch genommen. Kritisiert wurde, dass der Flächenverbrauch durch Nachverdichtung und Maßnahmen der Innenentwicklung gegenüber der im Gesetz ebenfalls benannten Wiedernutzbarmachung von Siedlungsflächen zu Lasten von Acker- und Grünland gehe.
Der Vorstand der BI Umweltschutz, mit den drei Vorsitzenden Klaus Freudenberger, Karola van Kampen und Clarisse Kauber sowie Kassiererin Evelyn Siegrist und Schriftführerin Inge Grüninger, wurde für die geleistete Arbeit einstimmig entlastet und bei den Neuwahlen im Amt bestätigt.
Über das Wiedersehen mit den Mitgliedern in der Stadthalle haben wir uns gefreut.